Beitragsordnung
Nachfolgend die aktuelle Beitragsordnung mit Gültigkeit ab dem 01. Januar 2020:
1.1 | Beiträge | ||||||||||||||||||||||||
Aufnahmegebühr | 10,00 € | Der Verein erhebt diese einmalige Gebühr pro Person. |
1.2 | Mitglieder | |||||||||||||
Mitglieder bis 24 Jahre | | 102,00 € | Es gilt das Alter am 01.01. eines jeden Jahres. | |||||||||||
Mitglieder über 25 Jahre | 132,00 € | Es gilt das Alter am 01.01. eines jeden Jahres. | ||||||||||||
1.3 | Ermäßigte Beiträge | |||||||||||||||
1.3.1 | Familienbeitrag | 264,00 € | Höchstbeitrag für eine Familie. Zu einer Familie | |||||||||||||
1.3.2 | Abteilung Turnen Vater / Mutter und Kind | 162,00 € | Falls ausschließlich dieses Angebot genutzt wird, werden für Vater / Mutter 60,00 € und für das Kind 102,00 € berechnet | |||||||||||||
1.3.4 | Passive Mitglieder | 60,00 € | Passive Mitglieder gehören dem Verein an, nehmen jedoch kein aktives Sportangebot (mehr) wahr. Die notwendige Mitteilung an den Verein muss bis zum 31.12. des Jahres erfolgen | |||||||||||||
1.3.5 | Ehrenmitglieder | 0,00 € | Laut Satzung sind diese Mitglieder beitragsfrei. | |||||||||||||
Bei Beiträgen nach § 8 I der Satzung handelt es sich um Jahresbeiträge, die jeweils zum 01. März des Beitragsjahres fällig und abgebucht werden. Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der anteilige Betrag zum Eintrittsdatum fällig, frühestens aber zum 1.3. des Jahres.
Falls kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, erhebt der Verein zusätzlich 5,00 € jährlich eine Bearbeitungsgebühr.
Die Abteilungsversammlungen können Abteilungszusatzbeiträge wegen erhöhter Kosten des Sportangebotes beschließen. Abteilungszusatzbeiträge sind durch den geschäftsführenden Vorstand zu genehmigen.
In dem Beiblatt zur Beitragsordnung sind alle Abteilungszusatzbeiträge aufgeführt.
Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Die aktuelle Beitragsordnung liegt in der Geschäftsstelle aus bzw. wird nachfolgend im Bereich Download bereitgestellt.
Beitragskonto: IBAN DE73 4545 1555 0000 0396 02 BIC WELADED1SLM
bei der Städtischen Sparkasse Schwelm (BLZ 454 515 55)
Beitragsordnung als Download:
Download: | TG RE Beitragsordnung 2020 | Seiten: 1 | Dateiformat: PDF /1.4 | |||||||||||||||||||||||||
TG RE Abteilungszusatzbeiträge | Seiten: 1 | Dateiformat: PDF /1.4 | ||||||||||||||||||||||||||
Zuschüsse über Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01. August 2020 können für Kinder und Jugendliche (bis 25 Jahre), deren Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, 15 Euro monatlich für die Mitgliedschaft in einem Sportverein beantragt werden. (Zu den Leistungen des BMAS)
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