Was tun bei einer Sportverletzung oder einem Unfall ?

Jedes Mitglied unseres Vereins ist über die Sporthilfe e.V. - dem Sozialwerk des Landessportbundes NRW (näheres siehe unten) - in gewissem Maße zusatzversichert, insbesondere bei Unfällen, die während der Ausübung des Sportes im bzw. für den Verein passieren. Nähere Informationen hält unser Sozialwart Lutz Vollbracht vor, der umgehend bei einem Unfall zu kontaktieren ist und die Schadensmeldung an die Sporthilfe in Lüdenscheid weiterleitet.

Lutz Vollbracht ist wie folgt zu erreichen:

Lutz Vollbracht Adresse: Mittelstr. 9, 58332 Schwelm
Versicherungsfachmann (BMV) Telefon: 02336 / 82852
(Sozialwart der TG RE Schwelm) Telefax: 02336 / 82738


Folgende Meldebögen sind auszufüllen:

Für Schäden, die das Vereinsmitglied selbst erleidet, die
Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden
(auch Zahn- und Brillenschäden)

Für Schäden, die das Vereinsmitglied verursacht, die
Sport-Schadenmeldung für Haftpflichtschäden

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Hintergrundinfo:

Aufgrund seiner Mitgliedschaft im Landessportbund NRW (LSB) ist der Verein auch im Sozialwerk des LSB, der Sporthilfe e. V., als Mitglied mit eingebunden. Die Sporthilfe e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt.

Daher hat die Sporthilfe e.V. die folgenden Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:

  1. Neben dem Versicherungsschutz zugunsten der Vereine und Verbände und weiteren Mitgliedsorganisationen des LSB NW kann die Sportversicherung für deren einzelne Mitglieder nur als wertvolle unterstützende Leistung verstanden werden; keinesfalls kann sie die individuelle private Vorsorge ersetzen. Leistungen müssen zudem primär für schwere Unfälle und deren Folgen zur Verfügung stehen, während gesundheitlich gering einzustufende Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.
  2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse bessergestellt sein.
  3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.

Die Sporthilfe e.V. wurde am 16. November 1947 als Selbsthilfeeinrichtung des Sports geschaffen und erfüllt satzungsgemäß folgende Aufgaben:

  • Unterhaltung eines Krankenhauses für Sportverletzte
  • Ermöglichung einer kollektiven Unfallversicherung für alle organisierten Sportler/innen in NRW
  • Einrichtung einer Unfallzuschusskasse
  • sportmedizinische Forschung
  • Förderung der Sportunfallverhütung

War die Sport-Unfallversicherung der Sporthilfe e.V. in ihren Anfängen noch recht bescheiden, hat sich heute daraus ein umfassender Sportversicherungsvertrag mit verschiedenen anderen Versicherungssparten entwickelt:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist die Sportversicherung als Beihilfe für die Solidargemeinschaft aller Sportler/innen geschaffen worden. Sie kann deshalb weder die private Vorsorge des Einzelnen ersetzen noch bei Schäden geringeren Ausmaßes helfen. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sporthilfeversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich anderweitig nicht erreicht werden kann.

(Quelle: http://www.sporthilfe-nrw.de/)