Satzungsänderung ungültig

Formfehler bei der Einladung

Die geplante Satzungsänderung wurde vom Amtsgericht nicht eingetragen, da bei der Einladung lediglich auf eine Satzungsänderung verwiesen wurde. Es müssen aber die betroffenen Paragraphen genannt werden und das Ziel der Veränderung.

Konkret ging es bei der Änderung um den §7 Nr 2. Die Änderung soll ermöglichen, dass die Mitglieder auch zur Jahresmitte kündigen können. Hintergrund ist, das wir gerade in den Ballsportabteilungen oftmals als Verein nach dem Saisonende im Mai kein Folgeangebot bieten können und wir deshalb die Kinder nicht noch weiter an den Verein binden wollen.

Eine weitere Änderung zielt auf §13 Nr 3 ab. Wir sind durch die Satzung verpflichtet die Einladung in der Zeitung 4 Wochen vorher zu veröffentlcihen. Die Anzeige ist zum einen sehr teuer, zum anderen nicht mehr Zeitgemäß, da wir so nur wenige Mitglieder erreichen. Hier sollte statt dem Medium Zeitung die sozialen Medien genutzt werden.

Mit der Ablehnung bleibt die alte Satzung gültig. Die Änderung der Position der 2. Vorsitzenden (Susanne Boßhammer) wird aktuell im Vereinsregister eingetragen.