Der Ältestenrat

Der 1. Vorsitzende des Vereins ist auch der Vorsitzende des
Ältestenrats. Er ruft den Ältestenrat zusammen, wenn es zur
Aufgabenerfüllung erforderlich erscheint, oder wenn drei Ver-
einsmitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe
schriftlich beantragen.
Zu den Aufgaben des Ältestenrates zählt die Schlichtung per-
sönlicher Streitigkeiten unter den Mitgliedern, das Aussprechen
von Verwarnungen und Entscheidungen nach § 7 Abs. 8 der
Satzung, sowie der Vorschlag auf Ernennung eines Ehrenmit-
glieds an die Mitgliederversammlung.
Der Ältestenrat setzt sich wie folgt zusammen:
- der 1. Vereinsvorsitzende (sein Stellvertreter)
- der Vorstand Sport
- 3 Vereinsmitglieder, die mindestens 25 Jahre Mitglied des Vereins sind
Folgende Personen gehören aktuell dem Ältestenrat an:
| Funktion | Name | |
| 1. Vorsitzender | Klaus Rauhaus | |
| 2. Vorsitzender | Jürgen Michels (Stellvertreter) | |
| Vorstand Sport | Sebastian Bötzel | |
| Mitglied | Edith Lache | |
| Mitglied | Heinz Möller | |
| Mitglied | Manfred Bergmann |












